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FDP Mecklenburg-Vorpommern

2.06.2010

Der Landkreis Parchim hat nichts zu verschenken

Frank Haase

Nach der mehrheitlichen Zustimmung des Kreistages zur Vertragsanpassung der Privatisierungsvereinbarung Flughafen Parchim mit dem chinesischen Flughafeninvestor Pang auf der Kreistagssitzung am 11.05.2010 hat FDP-Fraktionschef Frank Haase bei der Kreistagspräsidentin Einspruch gegen den Kreistagsbeschluss erhoben. Er hatte die Frage gestellt, ob die Möglichkeit der Nutzung des Erbbaurechts im Zusammenhang mit der Bezahlung der Flughafengrundstücke durch Herrn Pang in Betracht gezogen wurde, bevor über 12 Mio € öffentliche Mittel einfach verschenkt werden. Der Landkreis hätte so wenigstens monatliche Pachteinnahmen verbuchen können, bevor er nun gar nichts bekommt. Von der Kreisverwaltung erhielten Haase und die anderen Kreistagsmitglieder die Antwort, dass man in China kein Erbbaurecht kenne und es deshalb chinesischen Geschäftsleuten auch nicht vermittelbar sei. Haase hat inzwischen Informationen aus kompetenter Quelle eingeholt. Danach gibt es in der VR China kein Privateigentum an Grund und Boden, sondern die Grundstücke befinden sich generell in staatlichem Eigentum. Sie werden an Investoren für einen Zeitraum von 60 Jahren verpachtet. Die Pacht ist sogar innerhalb der Laufzeit vererbbar. Diese Verfahrensweise entspricht in der Sache dem deutschen Erbbaurecht, auch wenn sie in China vielleicht nicht diese Bezeichnung hat. Die Unkenntnis chinesischer Investoren über diese Methode zum Erwerb von Grundstücken kann also mit Sicherheit nicht der Grund für eine Ablehnung gewesen sein und die Kreistagsmitglieder wurden offenbar falsch informiert. Möglicherweise wurde vonseiten der Kreisverwaltung gar nicht über die Variante des Erbpachtvertrages nachgedacht oder die Ablehnung erfolgte aus anderen Gründen.
Das Abstimmungsergebnis des Kreistages hätte wahrscheinlich anders ausgesehen, wenn die Nutzung des Erbbaurechts bei der Vertragsanpassung berücksichtigt worden wäre. Der Landkreis hätte nicht auf seine Forderungen verzichten müssen und der Investor wäre entlastet worden.

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