Satzung und
Finanzordnung
Unsere Satzung
lehnt sich an
die des Bundesverbandes
an –
siehe www.liberale-senioren.de
Finanzierungsgrundsatz
Der Landesverband bringt die Finanzmittel, die zur Erfüllung ihrer satzungsgemäßen
Zwecke benötigt werden, grundsätzlich auf durch
- Mitgliedsbeiträge
- Spenden und
- Zuwendungen
Finanzmittelverwendung
Der Landesverband darf seine Finanzmittel nur für satzungsgemäße Zwecke verwenden.
Wirtschaftlicher
Geschäftsbetrieb
Nettoüberschüsse fließen unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte
dem Verein zu.
Buchführung
Der Landesverband ist nach der Verantwortung des Schatzmeisters zur Führung
von Büchern nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung verpflichtet.
Rechnungsjahr ist das Kalenderjahr.
Rechnungs- und
Buchprüfung
Die Rechnungsprüfer des Landesverbandes sind verpflichtet, jährlich rechtzeitig
vor der ersten Vorstandssitzung die Bücher und Belege zu prüfen und dem Vorstand über
das Ergebnis schriftlichen Bericht zu erstatten.
Beitragspflicht
Jedes Mitglied ist zur Entrichtung eines Beitrages verpflichtet
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