Liberale Senioren Mecklenburg - VorpommernLisa Logo
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Satzung und Finanzordnung 

Unsere Satzung lehnt sich an die des Bundesverbandes an –
siehe www.liberale-senioren.de    

Finanzierungsgrundsatz  
Der Landesverband bringt die Finanzmittel, die zur Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Zwecke benötigt werden, grundsätzlich auf durch
-         Mitgliedsbeiträge
-         Spenden und
-         Zuwendungen  

Finanzmittelverwendung  
Der Landesverband darf seine Finanzmittel nur für satzungsgemäße Zwecke verwenden.  

Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb  
Nettoüberschüsse fließen unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte dem Verein zu.  

Buchführung  
Der Landesverband ist nach der Verantwortung des Schatzmeisters zur Führung von Büchern nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung verpflichtet. Rechnungsjahr ist das Kalenderjahr.  

Rechnungs- und Buchprüfung  
Die Rechnungsprüfer des Landesverbandes sind verpflichtet, jährlich rechtzeitig vor der ersten Vorstandssitzung die Bücher und Belege zu prüfen und dem Vorstand über das Ergebnis schriftlichen Bericht zu erstatten.  

Beitragspflicht  
Jedes Mitglied ist zur Entrichtung eines Beitrages verpflichtet